In der Rechnungslegung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) ist das FIFO-Verfahren als stillschweigend zulässige Verbrauchsfolgefiktion anerkannt (§ 256 Satz 1 HGB). Es ist damit eine von mehreren ...
Beim Fifo-Verfahren werden die Gegenstände des Vorratsvermögens entsprechend ihrer zeitlichen Zugangsreihenfolge abgefasst. Bei dieser Fiktion werden die ältesten Bestände rechnerisch zuerst veräußert ...
Nachteil dieser Verfahren ist, dass sie steuerlich nicht zulässig sind. Ausnahmen sind nur dann zugelassen, wenn der Kaufmann dem Finanzamt eine solche Verbrauchsfolge glaubhaft macht. Deshalb soll ...
Clemens Esser Geschäftsstelle Institut "Finanzen und Steuern" e.V. Die im Regierungsentwurf eines "Steuervergünstigungsabbaugesetzes" vorgesehene Abschaffung des ...